Seit April 2011 Honorarkonsul der Republik Liberia. Gemäß „Wiener Übereinkommen von 1961 über diplomatische Beziehungen“ ist es Aufgabe eines Konsuls u. a. die Entwicklung kommerzieller, wirtschaftlicher, kultureller, wissenschaftlicher und freundschaftlicher Beziehungen zwischen zwei Staaten zu fördern und zu pflegen. Das Amt eines Honorarkonsuls ist ein Ehrenamt. Ein Honorar wird nicht bezahlt.